Obwohl Zwangsstörungen aufgrund ihrer neurologischen Ursachen nicht unbedingt in der Kategorie Ängste und Phobien zuzurechnen sind, haben wir sie dennoch aufgrund der
thematischen Nähe hier integriert.
Obwohl Zwangsstörungen aufgrund ihrer neurologischen Ursachen nicht unbedingt in der Kategorie Ängste und Phobien zuzurechnen sind, haben wir sie dennoch aufgrund der
thematischen Nähe hier integriert.
Zwangsstörungen zeigen sich klinisch in wiederkehrenden Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, die das emotionale Erleben und das Funktionieren im Alltag einschränken. Die Patienten Betroffenen berichten über unangenehme Gedanken, Vorstellungen und Handlungsimpulse (Intrusionen), die sich dem Bewusstsein aufdrängen (englisch: obsessions), sowie über ritualisierte Gedanken- und Handlungsketten (englisch: compulsions), die ausgeführt werden, um aversive Befürchtungen zu vermeiden oder zu neutralisieren.
Unter Zwangsgedanken (englisch: obsessions) werden Gedanken, Vorstellungen oder Impulse verstanden, die sich dem Betroffenen gegen seinen Willen aufdrängen und ihn übermässig beschäftigen. Sie können alltäglichen Gedanken und Befürchtungen ähneln, haben jedoch eine intensivere Qualität. Oftmals handelt es sich um bizarre, rational schwer nachvollziehbare Gedanken.
Typische Themen von Zwangsgedanken sind:
Zwangshandlungen sind ursprünglich zweckgerichtete Handlungsweisen wie etwa das Händewaschen, die in ritualisierter Form einförmig wiederholt werden. Sie werden weder als angenehm empfunden, noch dienen sie dazu eine sinnvolle Aufgabe zu erfüllen. Die Betroffenen setzen sie ein, um kurzfristig eine innere Anspannung zu reduzieren, einen vermeintlichen Schaden wieder gutzumachen oder ein Unheil in der Zukunft zu verhindern.
Gleichzeitig sind die Zwangshandlungen mit deutlichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und des sozialen Lebens verbunden, weswegen sie von den Betroffenen zum einen
häufig verheimlicht und zum anderen gegen einen inneren Widerstand ausgeführt werden. Trotz der meist zumindest teilweise bestehenden Einsicht in die Unsinnigkeit der
Handlungen, können die Zwangshandlungen von den Patienten oft kaum unterlassen werden. Kann die Zwangshandlung nicht sofort ausgeführt werden, führt dies zu einem schwer
aushaltbaren Anstieg von Anspannung und Angst, so dass die Handlung meist zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.
Inhaltlich können Zwangshandlungen unterschieden werden in:
Das Zwangsverhalten ist oft an bestimmte Situationen gebunden und kann in einem anderen Kontext überhaupt keine Rolle spielen. Wie zum Beispiel das Ausbleiben von Putzzwängen an einem Ort, für den man sich nicht verantwortlich fühlt. Eine Sonderform der Zwangshandlungen stellt die zwanghafte Langsamkeit dar. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass alltägliche Handlungen (z. B.: Anziehen, Frühstücken, Gehen) extrem langsam und bedächtig durchgeführt werden. Das Verhalten des Betroffenen wirkt dabei auf einen Zuschauer wie ein Film, der in Zeitlupe vorgeführt wird. Dabei sind die Verzögerungen nicht das Resultat eines speziellen Zwangs, sondern entstehen dadurch, dass das Ausführen von Alltagshandlungen selbst extrem viel Zeit in Anspruch nimmt.